Mitgestalten! Aber wie?

Personalbemessung in der stationären Altenpflege

10.04.2024
Personalbemessung in der Altenpflege

Seit dem 1. Juli 2023 gilt die neue Personalbemessung (PeBeM) in der stationären Altenpflege. Die Einführung bringt Veränderungen in Arbeitsprozessen und Weiterbildung mit sich. Betriebliche Mitbestimmung ist wichtig, und Interessenvertretungen sollten informiert und einbezogenwerden.

Wir bieten Regionale Konferenzen mit dem Bildungsinstitut im Gesundheitswesen (BiG) an, um über die Einführung der PeBeM zu informieren. 

Zentral sind dabei folgende Fragen:

  • Was bedeutet die Einführung der PeBeM für Interessensvertretungen?
  • Wie machen Interessensvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte geltend?
  • Wie können alle Mitarbeiter*innen angemessen über die PeBeM-Einführung informiert werden?

Ein weiterer Termin wird am 30.4. in Herford stattfinden. Zur Anmeldung geht es hier lang, mehr Informationen findest du im Dokument hier zum Download.