Weiterbildung

ver.di-Aktive im Gespräch mit dem Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit NRW

26.06.2024
Berufliche Weiterbildung

Die berufliche Weiterbildung hat eine Schlüsselfunktion. Eine gute Aus- und Weiterbildung ist eine wichtige Voraussetzung für ein Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig können es sich weder Wirtschaft noch Gesellschaft leisten einzelne Potentiale von Erwerbsabhängigen nicht zu entwickeln oder gar ganzen Gruppen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erschweren.

Gute Arbeit als Wettbewerbsnachteil?!

Umso fraglicher ist es, dass die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der beruflichen Weiterbildung häufig ohne Tarifbindung, gering entlohnt und befristet sind. Kritisiert man diese Bedingungen, entgegnen die Arbeitgeber, dass die wirtschaftlichen Bedingungen am Weiterbildungsmarkt nichts anderes zuließen. Denn aufgrund der Vergabepraxis des Regionalen Einkaufszentrums der Bundesagentur für Arbeit NRW setze sich immer der Bieter mit dem billigsten Angebot durch. Bessere Arbeitsbedingungen, höhere Gehälter und mehr Tarifbindung führten für den Träger durch die höheren Kosten zwangsläufig zum Verlust von Aufträgen und damit zum Abbau von Arbeitsplätzen.

Das Regionale Einkaufszentrum (REZ) NRW

Das Regionale Einkaufszentrum NRW ist der zentrale Einkaufs-Dienstleister für Arbeitsmarktdienstleistungen im Rechtskreis SGB II / SGB III für 30 Agenturen für Arbeit und 35 Jobcenter in NRW. In 2023 vergab das REZ NRW Arbeitsmarktdienstleistungen im Volumen von rd. 600.000.000 Euro. 

Für ver.di-Aktive Anlass einmal beim REZ NRW nachzufragen, warum von diesen – allein in 2023 - 600.000.000 Euro so gut wie nichts bei den Beschäftigten ankommt. Stimmt aus Sicht des REZ NRW die Aussage der Arbeitgeber, dass Gute Arbeit in der beruflichen Weiterbildung wegen der Vergabepraxis ein Wettbewerbsnachteil ist?

 „Wir sind bereit für gute Arbeit zu zahlen.“, so Thomas Lohmöller in seinem Vortrag über die Vergabepraxis des REZ NRW. Der jeweils günstigste Angebotspreis führe nicht automatisch zum wirtschaftlichsten Angebot. Vielmehr wird der Preis in das Verhältnis zur Qualität des angebotenen Konzeptes und der bisherigen Erfolge des Trägers gesetzt. 

„Es lohnt sich für Träger an Qualität zu arbeiten.“ stellt der Leiter des REZ NRW fest. Denn seit 2014 werden die bisher erbrachten Erfolge und Ausführungsqualitäten der Träger in der Entscheidungsfindung besonders stark gewichtet. Träger, die erstmals auf dem Markt auftreten, erhielten hier lediglich eine durchschnittliche Bewertung. Im Vorteil ist damit der Träger, der auf überdurchschnittliche Qualität setzt – und das langfristig.

Das für Qualität in der Beruflichen Weiterbildung die Beschäftigten ein zwingendes Erfolgskriterium sind, zeigte das vorgetragene Beispiel, wonach bei einem Träger die Erfolge und Qualität nach einer Pensionierungswelle rapide abnahmen.

In der Beruflichen Weiterbildung machen eben die Beschäftigten den Unterschied. Um sie zu halten und zu gewinnen, müssen Arbeitgeber gute Löhne, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse und eine feste Tarifbindung vorweisen.

Ungewöhnlich niedrigen Angeboten gehe man im Vergabeverfahren nach, versichert Herr Lohmöller. In diesem Fall würde die Preisbildung und Kalkulation des Trägers kontrolliert. Der Schätzpreis des REZ NRW liege über dem Branchenmindestlohn und berücksichtige auch tarifliche Steigerungen und Zuschläge. „Bei uns erhalten auch Anbieter den Zuschlag, die TVöD oder höher zahlen“.

Klar ist: Von dieser Feststellung ist die betriebliche Praxis weit entfernt. Deshalb ist es wichtig, dass sich das REZ NRW der Kritik und Erfahrung der ver.di-Aktiven stellt.  

Dabei steht für ver.di schon jetzt fest:  

Wir bleiben auch weiterhin mit dem REZ NRW im kritischen Dialog über eine gute Vergabepraxis.

 

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