Am Freitag, den 22.11.2024 haben die Tarifparteien eine Einigung zur Einführung einer neuen Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Beschäftigten bei der Arbeiterwohlfahrt NRW (TV AWO NRW) erzielt. Vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien auf Arbeitnehmer- und Arbeitge-berseite tritt die Einigung im Jahr 2025 in Kraft. Die ver.di-Tarifkommission muss dieser Einigung also ebenso zustimmen wie die zuständigen Gremien auf Arbeitgeberseite.
Damit würde ab August 2025 endlich eine neue moderne Entgeltordnung für alle Be-schäftigten bei der AWO in NRW gelten. Fast alle Beschäftigten würden durch Einführung der neuen Entgeltordnung zum Teil nicht unerhebliche Zugewinne zu ihrer aktuellen Vergütung erhalten. Für niemanden wird sich das Entgelt reduzieren und für die Kolleg*innen, die bereits mehr Entgelt erhalten haben, ist eine sogenannte Besitzstandsregelung vereinbart, die gewährleistet, dass kein Entgelt verlo-ren geht!
Wie geht´s weiter?
Wenn die zuständigen Gremien der Einigung zugestimmt haben, werden ver.di-Mitglieder die Möglichkeit erhalten, sich durch die Gewerkschaftssekretär*innen von ver.di beraten zu lassen, damit sie rechtzeitig wissen, wo sie in Zukunft eingruppiert sind und wie sich ihr individuelles Entgelt in welcher Höhe zusammensetzt.
Die Betriebsräte der AWO-Einrichtungen werden im ersten Halbjahr 2025 zu den Regelungen der neuen Entgeltordnung geschult, denn sie werden die durch den Arbeitgeber vorgenommenen Eingruppierungen kontrollieren müssen.
Weitere Infos in Kürze!
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