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    Paritätische Tarifgemeinschaft

    Information aus dem Tarifbereich der Paritätischen Tarifgemeinschaft.

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ver.di in der PTG

Tarifinfo


Der Tarifvertrag zwischen der Paritätischen Tarifgemeinschaft und der Gewerkschaft ver.di ist geeint. Der Tarifvertrag wird aller Voraussicht nach rückwirkend zum 01.03.2024 gültig werden. 

Einladung zum Vernetzungstreffen: 10.00 - 16.00 Uhr, 17. August, ver.di Landesbezirk, Karlstr. 123 - 127, 40210 Düsseldorf

Der Tarifvertrag ist gültig. Jetzt müssen Du und deine Kolleg*innen ihn in den Betrieb tragen. Was gilt und für wen er gilt, werden wir mit euch besprechen. Melde dich hier an.

Die Arbeitgeber nutzen den Tarifvertrag für ihre Gespräche zur Refinanzierung und führen zu großen Teilen bereits die neuen Regeln zur Eingruppierung in Verbindung mit den dazugehörenden Entgelttabellen für Eure Vergütungen im Betrieb ein.

Wenn das korrekt gemacht wird und euer Betriebsrat unter Vorbehalt zustimmt, ist das auch in Ordnung, die endgültige Zustimmung kann der BR ja erst erteilen, wenn der Tarifvertrag tatsächlich unterschrieben ist. Soweit so gut. Aber: Einige Arbeitgeber legen Euch neue Arbeitsverträge vor.
Die Begründung: “Sie möchten doch auch in den Genuss des neuen Tarifvertrageskommen - dann müssen Sie hierunterschreiben.“

Das stimmt aber nicht!

ver.di-Mitglieder brauchen keinen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben! Sie kommen in den Genuss des Tarifvertrages, weil wir als ver.di den Tarifvertrag für die Mitglieder unterschreiben! Und wenn im Arbeitsvertrag dann noch lieb gewonnene, schöne, vielleicht noch bessere Reglungen oder Regelungen zu ganz anderen Themen enthalten sein sollten, dann gelten diese möglicherweise auch noch weiter. Arbeitgeber können Beschäftigte nicht zwingen, neue Arbeitsverträge zu unterschreiben!

Mehr Informationen findest du im Flyer im Downloadbereich "Hände weg vom Kugelschreiber!"

ver.di Kampagnen