Samstag, den 17.August 2024
10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
ver.di Landesbezirk NRW // Karlstraße 123-127 // 40210 Düsseldorf
Welt im Paritätischen ist vielfältig. Lebenshilfe-Einrichtungen, Betriebe des ASB, freie Vereine organisieren sich im Paritätischen. Einen einheitlichen Tarifvertrag gab es nicht. Das hat sich geändert.
Dein Arbeitgeber ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband? Dann könnte für Dich bald der neue Tarifvertragzwischen der PTG (Paritätische Tarifgemeinschaft) und ver.di gelten.
Dein Arbeitgeber ist bereits Mitglied in der paritätischen Tarifgemeinschaft? Dann gilt der Tarifvertrag mit ver.di für Dich und Du möchtest vielleicht mehr darüber wissen, wie es weitergeht und was wir tun müssen, damit der Tarifvertrag auch im nächsten Jahr hält, was er verspricht.
In den letzten 18 Monaten hat ver.di mit der PTG einen Tarifvertrag verhandelt. Der Tarifvertrag formuliert Vorschriften für die Arbeitsverhältnisse zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber, der
Mitglied in der PTG ist. Nicht alle Einrichtungen aber, die Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband sind, sind auch Mitglied in dessen Tarifgemeinschaft „PTG“! Und nur die Mitglieder der PTG sind daran gebunden, den Tarifvertrag anzuwenden und ihre Beschäftigten so zu bezahlen, wie es der Tarifvertrag vorschreibt!
Etliche Arbeitgeber wollen sich nicht an den Tarifvertrag binden und die Arbeitsverhältnisse ihrer Beschäftigten weiterhin einzeln mit den Beschäftigten verhandeln. Da kommt selten etwas wirklich Gutes
bei raus. Der Tarifvertrag zwischen ver.di und der PTG garantiert den Beschäftigten Einkommen auf dem Niveau des TVöD. Darüber hinaus garantiert der Tarifvertrag u.a.
Wenn auch Du und Deine Kolleg*innen in den Genuss des Tarifvertrages kommen wollen, ist Samstag, der 17. August um 10:00 in Düsseldorf der Tag, an dem Du nicht nur mehr über den Tarifvertrag
erfahren kannst, sondern auch die Gelegenheit hast, zu erfahren, was Du mit uns zusammen tun kannst, damit der Tarifvertrag auch in Deinem Betrieb zur Geltung kommt.
Bitte melde Dich bis spätestens zum 01.08.2024 hier an.
Teilnahmegebühren fallen nicht an. Reisekosten werden im Rahmen der Richtlinie des Gewerkschaftsrates zur ver.di-Reisekostenregelung erstattet.
Wir wollen
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